Kinder, Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt & Ehegattenunterhalt

Unterhalt und Kinder während und nach der Scheidung

Haben Sie vor, sich scheiden zu lassen? Dann sollten Sie viele rechtliche Besonderheiten beachten.

Nicht nur das sogenannte Trennungsjahr muss bei einer Ehescheidung durchlaufen werden. Sondern auch der Trennungsunterhalt, der ab dem Zeitpunkt der dauerhaften Trennung bis zur rechtskräftigen Ehescheidung eventuell zu zahlen ist, ist mit zu beachten. Überdies ist der Ehegattenunterhalt, der unter besonderen Voraussetzungen zu erbringen ist sowie der Kindesunterhalt, der sich nach den Leitlinien des Brandenburgischen Oberlandesgerichtes richtet, zu bedenken. Haben Sie sich mit dem Thema schon befassen können? Wenn nicht, dann wird es an der Zeit, sich mit dem Unterhalt und seinen Konsequenzen auseinanderzusetzen. Umfassend stehen wir Ihnen auch bei diesem Aspekt zur Seite.
Fragen oder Anliegen werden bei uns unverzüglich bearbeitet. Sie können darauf vertrauen, immer eine zuverlässige und schnelle Antwort zu bekommen.

Wir beraten Sie gerne!

Online oder direkt bei uns in der Kanzlei in Bernau bei Berlin.

Unterhalt für den
Ehegatten

Der Ehegattenunterhalt ist nicht mit dem Trennungsunterhalt zu verwechseln.

Es handelt sich um zwei verschiedene Ansprüche, die vor und nach der rechtskräftigen Ehescheidung eintreffen. Vor der rechtskräftigen Scheidung nennt sich der Unterhalt Trennungsunterhalt. Er ist an den Ehegatten zu entrichten, der weniger Einkommen erzielt. Nach der Scheidung soll in der Regel jeder Ehegatte selber für seinen Lebensunterhalt sorgen. Doch hier greift der Ehegattenunterhalt. Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen ist es notwendig, dem Ex-Partner einen Unterhalt zu entrichten. Auch darüber können wir Sie genauer bei einer Beratung informieren.

Kindesunterhalt nach einer Scheidung

Wer Kinder hat, der muss sich ebenfalls auf einen Unterhalt einstimmen.

Trennen sich die Eltern, dann muss der Elternteil, welches das Kind nicht in Obhut hat, den sogenannten Barunterhalt entrichten. Das heißt, sobald Sie das Kind nicht primär bei sich betreuen, sind Sie des Barunterhalts verpflichtet. Wie hoch dieser Unterhalt sein wird und welche Aspekte Sie auch hier beachten müssen, das werden wir Ihnen natürlich zur gegebenen Zeit vermitteln.

Unterhalt für den Ehegatten

Scheuen sie sich nicht und lassen Sie keine Frage unausgesprochen. Wir werden Ihnen alle Fragen umfassend beantworten und Ihnen natürlich auch die rechtlichen Richtlinien erklären. Bei einer

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